1. Die Teilnahme am Kinderbekleidungsflohmarkt ist nur mit einer vom Veranstalter herausgegebenen Standmarke möglich, die während der Veranstaltung eingesammelt wird. Teilnehmer, die am Veranstaltungstag keine gültige Standmarke vorweisen können, müssen einen Standpreis von € 35,00 entrichten oder umgehend das Gelände verlassen. Mit dem Erwerb der Standkarte erkennen die Teilnehmer die Regeln und Anweisungen des Veranstalters für den Kinderbekleidungsflohmarkt an.
2. Der Aufbau erfolgt bitte nicht vor 8.00 Uhr!!! Das Betreten des Geländes ist erst nach Freigabe durch die Flohmarktleitung gestattet.
3. Es dürfen nur Kinderbekleidung, Kinderspielzeug, Kinderkarren, Kinderbetten oder Kinderräder angeboten werden. Gewerblicher Handel ist nicht gestattet. Der Zutritt zu unserem Gelände ist somit Händlern und professionellen Flohmarktbeschickern untersagt! Kinder auf Decken dürfen ausschließlich Spielzeug verkaufen. Kleider, Karren, Inliner u.ä. dürfen von den Kindern nicht zum Verkauf angeboten werden.
4. Die Zufahrten zum Gutshausgelände sind unbedingt als Rettungswege freizuhalten. Während des Auf- und Abbauens ist das Halten zum Ent- und Beladen auf diesen Flächen kurzzeitig gestattet. Bitte nutzen Sie zum Parken Ihres Fahrzeuges die Parkplätze am Glinder Markt (ca. 200 m entfernt).
5. Die Stände sind fortlaufend nummeriert und haben verschiedene Grundflächen. Sie finden die Stände mit den Nummern
Nr. 001 - 030 Hinter dem Gutshaus Standgröße 1,00 x 3,00 m
Nr. 101 - 124 "Wiesenrand" Standgröße 3,00 x 3,00 m
Nr. 125 - 164 "Wiesenmitte" und Weg Standgröße 2,00 x 3,00 m
Ihre Standfläche ist mit der Standnummer gekennzeichnet. Bitte nutzen Sie unbedingt die Ihnen zugeteilte Fläche. Stellen Sie Ihren Tisch und/oder Wäscheständer so auf, dass Sie weder Ihren Standnachbarn behindern, noch den allgemeinen Durchgang versperren. Bitte hängen Sie keine Sachen an das Gebäude selber. Der Aufbau von Partyzelten ist nur auf den Plätzen 101 bis 124 gestattet.
6. Entstandener Müll (Kartons und Folien) sowie unverkaufte Ware sind wieder mitzunehmen und auf eigene Kosten zu entsorgen. Sie ersparen sich und uns damit viel Ärger.
7. Die Teilnahme geschieht auf eigene Gefahr. Für Diebstahlschäden oder andere eventuelle Schäden übernimmt der Veranstalter keine Haftung.
HINWEIS: Das Parken und Halten auf den Fuß- und Radwegen an der Möllner Landstraße ist untersagt! Wie in der Vergangenheit wird die Polizei widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge mit einem Knöllchen versehen und ggf. entfernen lassen.